Fachverband Agile Coaching e.V.
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Richtlinien des Verbands

Supervision und Intervision

Mitglieder verpflichten sich, professionelle Einzel- oder Gruppensupervision oder Intervision (kollegiale Fallberatung unter Kollegen) in dem Maße in Anspruch zu nehmen, wie es die Arbeit mit den Klienten bedingt. Sie stellen dabei sicher, dass hierbei eingebrachte Fälle soweit anonymisiert sind, dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen nicht möglich sind.

Zudem stellen unsere Mitglieder auch eine ausreichende Klärung eigener biographischer Themen sicher, um mögliche Übertragungen im Coachingprozess aufzudecken.

Mitglieder müssen Supervision und Intervision gegenüber dem Verband in geeigneter Form, z.B. in Form eines Teilnahmeprotokolls, nachweisen können.