Jegliche Form von Intervention erfolgt ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Klienten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Auftraggeber und Klient nicht identisch sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Auftragsklärung unter gleichzeitiger Einbeziehung aller beteiligten Parteien vorzunehmen.
Absicht und Zielsetzung eines Coachings müssen gegenüber allen in den Prozess involvierten Individuen zu jeder Zeit verständlich und klar kommuniziert werden.
Der Auftrag zum Coaching wird durch eine vertragliche Vereinbarung begründet, die mindestens Zeit, Ort, Umfang, Verantwortlichkeiten, Ziele und das Honorar umfasst.
Unsere Mitglieder sind ausdrücklich aufgefordert, die ethischen und moralischen Aspekte des Coachingauftrages zu prüfen, und nach eigenem Ermessen solche Aufträge abzulehnen, die direkt oder indirekt im Widerspruch zu den eigenen Werten oder den Richtlinien des Verbandes stehen.